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Internet-Zugang (WLAN) im Ferienobjekt

Sie bieten den Gästen in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus einen Internetzugang?
Dann haben Sie sicherlich auch schon davon gehört, welche Folgen Ihnen nach einem Missbrauch des Internetanschlusses durch Ihre Gäste drohen können?!

Wenn Ihre Gäste illegal Musik oder Filme aus dem Internet herunterladen oder auf verbotenen bzw. kostenpflichtigen Seiten surfen, hinterlässt der Nutzer (Ihr Gast) nämlich Ihren “Fingerabdruck” (Ihre IP-Adresse) und nicht seinen eigenen. Über diesen Fingerabdruck sind Sie eindeutig als Anschlussinhaber zu identifizieren.

Der Unmut der Geschädigten äußert sich häufig in einer Unterlassungsaufforderung (Abmahnung), die allein schon mit hohen Kosten für Sie als Inhaber des Internetanschlusses verbunden ist. Sie sind in einem solchen Fall nicht der tatsächliche Verursacher, haben aber zunächst den Ärger und sind gegenüber dem Anspruchsinhaber erklärungspflichtig.

Wie Sie sich dagegen schützen können, lesen Sie bitte in unserem Blog auf der Seite WLAN im Ferienobjekt – Störerhaftung endgültig gekippt.

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