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Hinweis zu Scheckbetrügern

Immer wieder werden wir von Vermietern auf unseren Webseiten auf die so genannten "Scheckbetrüger" angesprochen, die durch zweifelhafte, verdächtige E-Mails an Vermieter einen Betrugsversuch per Scheck vermuten lassen.

Um es kurz zu machen ... ja, es gibt diese Betrugsversuche seit vielen Jahren immer wieder! Und diese laufen in der Regel folgendermaßen ab:

Nach Anfrage eines "Gastes" sollen die Kosten für die Anmietung einer Ferienunterkunft per Scheck bezahlt werden. Der Scheck, der die Vermieter per Post erreicht, ist aus irgendwelchen Gründen über einen zu hohen Betrag ausgestellt. Die Differenz soll, unmittelbar nach dem Einlösen des Schecks durch den Vermieter, an den vermeintlichen Mieter zurück überwiesen werden. Nach dieser Überweisung "platzt" der Scheck. Der komplette Betrag wird dann durch die Bank des vermeintlichen Mieters vom Konto des Vermieters zurückgebucht, da ein Scheck erst mehrere Wochen oder gar Monate nach seiner Einlösung dem Konto des Vermieters wirklich gutgeschrieben wird.
Der Vermieter hat dem vermeintlichen Mieter also Geld gezahlt! Der "Mieter" wird nicht zu ermitteln sein bzw. existiert in der Regel auch gar nicht unter dem angegebenen Namen.
Wir warnen daher dringend davor, Scheckzahlungen ungeprüft zu akzeptieren!

Ausführliche Hinweise zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog auf der Seite "Hinweise zu Scheckbetrügern".

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie derart verdächtige Anfragen erhalten haben. Wir können die E-Mail Adresse des möglichen Betrügers in unserer Datenbank sperren und dadurch andere Vermieter schützen.

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